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Nach Recherchen der Grünen-Fraktion ist die Gebührenkalkulation der Gemeinde Niedernhausen für Trinkwasser und Abwasser rechtswidrig. Die Gemeinde plant ab 2010 Kostensteigerungen für die Bürger von 32 % bei Trinkwasser und 7 % bei Abwasser. In einem Antrag an die Gemeindevertretung und den zuständigen Ausschuss, die am 3. und am 16. Dezember über die Erhöhung der Gebühren entscheiden sollen, werden einschlägige Gerichtsurteile aus anderen Bundesländern zitiert. Danach sei klar, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Peter Seel, dass die Kosten der Gemeindegremien wie Gemeindevertretung und Ortsbeiräte, sog. „Demokratiekosten“, aber auch anteilige Kosten des Bürgermeisters nicht gebührenwirksam angerechnet werden dürfen. Da die den Urteilen zugrunde liegende Gesetzeslage bei dieser Frage bei verschiedenen Bundesländern der derzeitigen hessischen entspricht (Kommunalabgabengesetze der Länder), könnten entsprechende Urteile aus Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen herangezogen werden, auch wenn es in Hessen noch kein entsprechendes Urteil gebe.
In ihrem Antrag lehnen die Grünen die vorgelegte Gebührenerhöhung ab und fordern eine neue rechtlich einwandfreie Kalkulation. Zudem sollen Einsparungsmöglichkeiten bei den Gemeindewerken geprüft werden, insbesondere die Notwendigkeit des geplanten Neubaus eines Betriebsgebäudes für 500.000 €. In einer Anfrage wollen sie wissen, ob und in welchem Umfang der Bürgermeister sein Gehalt in die Gebühren hineinrechnet. Weiterhin fragen sie, warum der Bürgermeister gegen eine Anfrage zur Rechtmäßigkeit der Umlegung der „Demokratiekosten“ beim hessischen Städte- und Gemeindebund sei, wo er doch diese Institution bei anderen Fragen des Gebührenrechts so gerne zitiere.
Die Grünen seien optimistisch, dass sie durch ihre Aktivitäten die Gebührenerhöhung zumindest dämpfen können.
Mit weiteren Anträgen haben die Grünen in der Sitzung der Gemeindevertretung versucht, die Gebührenerhöhung im Abwasserbereich zu verhindern und im Trinkwasserbereich abzumildern. Alle Anträge wurden jedoch mit der Mehrheit von CDU, SPD, WGN und FDP abgelehnt und stattdessen von diesen Fraktionen die Gebühren in voller Höhe, bei Trinkwasser in 2 Stufen, angehoben.
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