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Die Gemeinde Niedernhausen hat nach Informationen der Niedernhausener Grünen auf Druck des Bundeswirtschaftsministeriums den Vertrag mit dem örtlichen Architekturbüro und damit einen weiteren Rechtsbruch bei der Sanierung der örtlichen Mehrzweckhalle beendet.
„Die Gemeinde musste Anfang Juli, mitten in den Arbeiten für einen Hallenanbau, den Vertrag mit dem bisher beauftragten Büro aufheben“, so der Fraktionsvorsitzende der Niedernhausener Grünen Dr. Peter Seel. Die Bauleitung habe ein Beschäftigter der Gemeindeverwaltung übernommen. Bei einem Ortstermin am 5. Juli sei der Stand der Arbeiten dokumentiert worden und die Übergabe erfolgt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits am 15. März 2012 auf Antrag der EU-Kommission entschieden, dass die Architektenverträge, die Bürgermeister Döring ohne vorherige Ausschreibung vergeben hatte, rechtswidrig sind (C-574/10). Die EU-Kommission hatte Deutschland verklagt, da die Vorgehensweise in Niedernhausen gegen die Gesetze zum Schutz vor Korruption und zur Sicherung des freien Marktes verstößt.
Dennoch habe die Gemeinde über Monate keine Konsequenzen aus dem Urteil gezogen und das beauftragte Architekturbüro die Arbeiten an der Halle fortsetzen lassen.
„Die Dreistigkeit des Bürgermeisters kennt offenbar keine Grenzen“, so Seel. Denn es sei nach einem Grundsatzurteil des EuGH aus dem Jahr 2007 völlig klar, dass noch laufende rechtwidrige Verträge aufzuheben seien (C-503/04).
Nun habe das Bundeswirtschaftsministerium offenbar die Notbremse gezogen, um mögliche Strafgelder der EU zu verhindern. Diese Informationen seien durchgesickert, obwohl der Bürgermeister unter Berufung auf das hessische Wirtschaftsministerium weder im Gemeindevorstand noch in der Gemeindevertretung Anfragen zu dem Thema beantworte.
„Unter dem Deckmantel einer angeblich gebotenen Vertraulichkeit wurden die Gesetze weiter mit Füßen getreten“, so Seel.
Dabei sei auch das Verhalten der zuständigen hessischen Ministerien sehr undurchsichtig. Daher versucht der Grünen-Landtagsabgeordnete Frank Kaufmann durch ein an die Landesregierung gerichtetes Auskunftsersuchen Licht ins Dunkel zu bringen (Anlage). So fragt er u. a. nach in der Presse zitierten Äußerungen aus dem hessischen Wirtschaftsministerium, wonach das EuGH-Urteil angeblich keine Folgen für das laufende Sanierungsprojekt in Niedernhausen habe und welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen habe, um in ihrer Funktion als oberste Kommunalaufsicht die Einhaltung der Gesetze in Niedernhausen durchzusetzen.
Kaufmann hatte bereits im Jahr 2008 eine Anfrage zu dem Thema gestellt. „Hätte damals die Landesregierung angemessen reagiert und die Gemeinde zu einem rechtskonformen Verhalten veranlasst, wäre das Vertragsverletzungsverfahren der EU und die Verurteilung Deutschlands durch den EuGH wahrscheinlich vermieden worden,“ so Kaufmann.
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