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Link zum vollständigen Bericht der Oppositionsfraktionen zum Akteneinsichtsausschuss
Nach Einsicht der uns vorgelegten Akten kommen wir einhellig zu dem Schluss, dass die 2013 erfolgte Ausschreibung und das Vergabeverfahren zur Auswahl eines Architektenbüros für die weitere Sanierung der Autalhalle rechtswidrig war und das ausgewählte örtliche Büro offensichtlich schon wieder bevorzugt werden sollte. Dabei wurden die Auswahlkriterien entweder missachtet oder willkürlich und sachfremd zu seinen Gunsten verändert. Die Verantwortung dafür tragen eindeutig der damalige Bürgermeister Döring und der erste Beigeordnete Metternich.
So hat die damalige Niedernhausener Verwaltung bei ihrer Ausschreibung sowohl deutsches als auch europäisches Recht in mehreren Punkten missachtet:
Als Kriterium für die Auswahl der Bewerber wurde Erfahrung mit der Sanierung und Erweiterung von öffentlichen Bauten verlangt, obwohl es bei der Sanierung einer Sporthalle offensichtlich unwichtig ist, ob diese Eigentum der Gemeinde ist.
Die Auschreibungsfrist wurde so kurz angesetzt, dass Bewerber, die noch nicht mit der Renovierung der Autalhalle befasst waren, keine zusätzlichen Informationen einholen konnten.
Der später bevorzugte Bewerber hingegen war schon (rechtswidrig) mit dem ersten Bauabschnitt beauftragt worden und verfügte so bereits über diese Informationen.
Damit war der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht sichergestellt unddie Kriterien bei der Auswahl der Bewerber waren nicht objektiv, sondern diskriminierend. Seite 2
In Vorbereitung des Verhandlungsverfahrens wurde von einem Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung eine Bewertungsliste für die anstehenden Bewerbergespräche vorbereitet. Diese Liste wurde auf Anweisung von Bürgermeister Döring um die Fragen 9,10,11 und 12 erweitert, die nur der örtliche Bewerber beantworten konnte:
9. Kennen Sie die Autalhalle?
10. Was ist das Besondere an der Autalhalle?
11. Kennen Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der „Causa Autalhalle Niedernhausen“
12. Was genau ist hier entschieden worden? Seite 4
Der bevorzugte Bewerber konnte angeblich alle gestellten Fragen umfassend beantworten und wurde mit dieser Begründung mehreren anderen Büros vorgezogen, die zahlreiche Projekte wie Sport- und Veranstaltungshallen und Schulgebäude aufweisen konnten.
Dank dieses Taschenspielertricks wurde das Niedernhausener Büro in der Endrunde trotz seiner sehr „bescheidenen Bewerbung“ (mit der ersten Stufe der Autalhallensanierung als einziges Projekt auf diesem Gebiet) gegenüber vier anderen weitaus kompetenteren Büros in rechtswidriger Weise bevorzugt. Seite 4 und 5
Zum Hintergrund:
Im Jahr 2012 hatte der Europäische Gerichtshof die Vergabe der Architektenleistungen zur Sanierung der Autalhalle für rechtswidrig erklärt, weil der Auftrag an ein örtliches Büro ohne vorherige Ausschreibung erfolgt war. Aufgrund des Urteils wurde die Gemeinde verpflichtet, die bestehenden Verträge mit diesem Büro aufzuheben und die weiteren Leistungen auszuschreiben. Diese Ausschreibung von 2013 war nun Gegenstand des Akteneinsichtsausschusses. Zu einem Vertrag mit dem ausgewählten Büro ist es nicht gekommen, weil die EU-Kommission und die Grünen interveniert hatten und daraufhin Bürgermeister Reimann die Ausschreibung aufgehoben hatte.
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