Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Zugang mittels einer Wendeltreppe und einem behindertengerechten Aufzug von der Brücke Wiesbadener Straße aus Richtung Bahnhof Niedernhausen zu schaffen. Zu diesem Zweck sind zwei Maßnahmen im Haushalt 2020 zu berücksichtigen:
1. Planungskosten für Wendeltreppe von 30.000 Euro und für den eingezäunten Weg einschl. Beleuchtung weitere 40.000 Euro gemäß grober Kostenschätzung der DB Station & Service AG
2.Planungskosten für einen Aufzug als behindertengerechte Ergänzung des Zugangs gemäß dem Ergebnis der laufenden Prüfung im Auftrag des Gemeindevorstands.
Begründung:
Wie von der DB Station & Service AG mitgeteilt wurde, liegen keine entsprechenden Planungen und Kostenkalkulation vor und es besteht kein Planrecht. Um Planungsrecht herzustellen, müsste zudem das Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Brücke geändert und ergänzt werden. Dies hätte zur Folge, dass sich eventuell der Zeitplan zur Sanierung der Brücke Wiesbadener Straße verschiebt und eine längere Sperrung der Brücke erforderlich werden könnte. Die Restnutzungsdauer der Brücke endet 2021, danach darf die Brücke nicht weiter genutzt werden.
Die Situation ist also äußerst zeitkritisch und es muss schnell gehandelt werden, wenn ein Zugang von der Brücke Wiesbadener Straße tatsächlich noch realisiert werden soll. Aus diesem Grund müssen die Planungskosten im Haushalt 2020 eingestellt werden. Für die Wendeltreppe sind sie mit 30.000 Euro und für den eingezäunten Weg mit 40.000 Euro bekannt, für den Aufzug stehen entsprechende Informationen noch aus. Letzterer ist auch im Hinblick auf die Forderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes auf jeden Fall mit zu berücksichtigen.
Es ist wichtig, einen geeigneten Ersatz für den von Pendler*innen gut angenommenen Treppenturm zu bekommen. Die Förderung des ÖPNV ist ein unverzichtbarer Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
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