Der Gemeindevorstand wird beauftragt, folgende Regelung an geeigneter Stelle in der Gebührenordnung des Waldschwimmbads für 2021 vorzusehen:
In der Gebührenordnung 2021 für das Waldschwimmbad Niedernhausen wird als Eintritt in das Wald-schwimmbad für die Zeit der hessischen Schulferien 2021 der Preis der Einzelkarte für Niedernhausener Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren auf 1,00 € und bei Kindern bis 14 Jahren für begleitende Erwachsene auf 2,50 € reduziert.
Begründung:
Die Folgen der Corona-Pandemie sind für viele Familien sehr gravierend. Darüber hinaus ist nicht abzusehen, ob die Situation im nächsten Frühjahr, wenn möglicherweise wieder ein verbilligter Vorverkauf stattfinden wird, schon ausreichend klar ist. Deshalb werden viele Menschen zögern sich schon zu diesem frühen Zeitpunkt für den Kauf einer Jahreskarte festzulegen. Um dann wenigstens in den Sommerferien für alle zu Hause gebliebenen Kinder und Jugendlichen den Schwimmbadbesuch zu ermöglichen, wird diese Gebührenanpassung vorgeschlagen.
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