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Die Kosten für die allgemeinen demokratischen Gremien der Gemeinde (Gemeindevertretung, Ortsbeiräte, etc.) werden mit Wirkung vom 1.1.2011 und entgegen der Beschlussfassung vom 11.2.2009 nicht mehr anteilig den Gebührenhaushalten aufgebürdet, so dass die Gebühren für Trinkwasser und Abwasser gesenkt werden können.
Begründung:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.2.2009 werden die Gebührenhaushalte mit anteiligen Kosten der Gemeindegremien incl. der entsprechenden Personalkosten belastet. Die jährliche Belastung beträgt (Stand 2011) für
Gemeindewerke Bereich Trinkwasser 37.900 €
Gemeindewerke Bereich Abwasser 49.700 €
Wasserbeschaffungsverband 12.000 €
Kindergärten 122.100 €.
Es ist rechtlich höchst umstritten, ob diese Vorgehensweise mit dem hessischen Kommunalabgaberecht vereinbar ist; es gibt kein Urteil eines hessischen Gerichts dazu und sich widersprechende Urteile aus anderen Bundesländern. Zudem ist laut hessischem Innenministerium Niedernhausen die einzige dort bekannte hessische Kommune, die die „Demokratiekosten“ zur Grundlage für Gebührenberechnungen macht.
Obwohl die Wassergewinnung selbst (vor Verteilung an den Endverbraucher) in Niedernhausen relativ kostengünstig ist, da der Wasserverbrauch zu 100% aus eigenen ergiebigen Brunnen gedeckt werden kann, gehören nach der letzten Gebührenerhöhung die Wassergebühren zu den höchsten in ganz Hessen.
Es ist unsozial, Defizite in der Gemeindekasse über erhöhte Wassergebühren zu verringern, da anders als bei Steuern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen keine Rolle spielt. Hauptbetroffene sind Familien mit Kindern oder Behinderten, die einen hohen Wasserverbrauch und ggf. auch geringe Einkünfte haben.
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