Menü
Der Gemeindevorstand wird gebeten, gemeinsam mit dem Ältestenrat die Entschädigungssatzung der Gemeinde so zu überarbeiten, dass ab dem Haushaltsjahr 2015 für die Aufwandsentschädigung ehrenamtlich Tätiger nicht mehr als 55.000 € pro Jahr benötigt werden. Der Entwurf einer derart geänderten Satzung ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung in der Novembersitzung 2014 vorzulegen.
Begründung:
Durch die Änderung der Entschädigungssatzung mit Wirkung ab Mai 2012 musste der bisher dahin geltende Haushaltsansatz von 50.000 € auf 78.000 € erhöht werden. Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde und der Steuer- und Gebührenerhöhungen ist es nicht verhältnismäßig, die Aufwandsentschädigungen auf diesem hohen Niveau zu belassen. Eine beschränkte Erhöhung der Gesamtsumme gegenüber dem bis 2011 geltenden Ansatz um 10 % auf zukünftig 55.000 € ist daher angemessen.
Robert Habeck verlässt den Deutschen Bundestag. Hier liest du das Statement der Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Franziska Brantner [...]
Schon etwas mehr als 100 Tage nach Start der Regierung Merz wird sichtbar: Schwarz-Rot startet einen Generalangriff auf die erneuerbaren [...]
Der September wird feministisch! Vom 27. – 28. September 2025 findet unsere Bundesfrauenkonferenz im Volkspark Halle statt. Dort werden grüne [...]