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Naturschutzmaßnahmen (30.8.09)

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Der Gemeindevorstand wird gebeten, schnellstmöglich einen Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen, der unter Verwendung der vorhandenen Mittel nach §6c Hessisches Naturschutz (alt) in Höhe von derzeit 101.000 € die Renaturierung Niedernhausener Bäche an geeigneten Gewässerabschnitten vorsieht.

Grundlage der Auswahl sollen die in der hessischen Gewässerstrukturgütekartierung ausgewiesenen Gewässerstrecken mit Defiziten sein (Anlage); wegen der höheren Kosteneffizienz und der schnelleren Realisierbarkeit sollen Strecken außerhalb einer engeren Bebauung bevorzugt werden.

Zusätzlich soll geprüft werden, wie durch den Bau von Erdbecken, die bei Starkregen abfließendes Wasser aufnehmen, die Schaffung von naturschutzfachlich förderungsfähigen Feuchtgebieten möglich ist. Dazu soll die Bauweise der bisher vorhandenen Versickerungsmulden so verändert werden, dass in Teilbereichen des Beckens das Wasser nicht versickern kann.

Wegen der Eilbedürftigkeit ist dem Umweltausschuss kurzfristig eine beschlussfähige Vorlage vorzulegen, die eine Entscheidung des Umweltausschusses im Rahmen einer Sondersitzung bis spätestens zum 20.10.2009 erlaubt.

Der Umweltausschuss soll abschließend über die Vorlage entscheiden.

 

 

Begründung:

 

Durch die jahrelange Untätigkeit des Bürgermeisters riskiert die Gemeinde, dass ihr ein ihr zustehender Betrag von ca. 101.000 € für Naturschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet von der Landesregierung entzogen wird und in Zukunft nach eigenem Ermessen der Unteren Naturschutzbehörde kreisweit verwendet werden kann; selbst eine Verwendung außerhalb unseres Landkreises ist derzeit nicht auszuschließen. Diese Gelder wurden von Niedernhausenern hauptsächlich in den 90er Jahren im Zusammenhang mit Baumaßnahmen nach dem damals geltenden Naturschutzrecht für dem Naturschutz dienende Ausgleichsmaßnahmen in der Gemeinde gezahlt. Seitdem wurden sie aber offenbar nur zu einem Bruchteil genutzt, da der Gemeindevorstand keine entsprechenden Anträge gestellt hat. Die Gemeindevertretung wurde vom Bürgermeister bisher nie über den Sachverhalt informiert, obwohl, wie jetzt bekannt wurde, bei der Gemeinde mehrfach, zuletzt im Jahr 2008, die zeitnahe Verwendung der Mittel angemahnt worden war.

Der Antrag verfolgt das Ziel, durch schnelles Handeln die sinnvolle Verwendung dieser Mittel im Gemeindegebiet sicher zu stellen.

Es gibt viele Möglichkeiten, den Naturschutz in der Gemeinde  zu verbessern. Der Antrag konzentriert sich auf Maßnahmen der Gewässerrenaturierung, da es hier gesetzliche Vorgaben durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt und daher entsprechende Maßnahmen ohnehin auch gesetzlich notwendig sind. Ziel ist dabei, an durch den Menschen stark veränderten Gewässerabschnitten durch eine naturnahe Gestaltung von Bachlauf, Gewässersohle und Ufer die Lebensmöglichkeiten  von Tieren und Pflanzen zu verbessern. Durch die vorliegende Kartierung des hessischen Umweltministeriums ist dokumentiert, dass hierfür in Niedernhausen ein erheblicher Bedarf besteht.

Anlage 1

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