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Gleichbehandlung örtlicher Vereine (20.8.2018)

Bei der Umgestaltung der bei der Verwaltung zurzeit in Überarbeitung befindlichen Richt­linien zur Vereinsförderung der Gemeinde Niedernhausen ist genau darauf zu achten, dass alle Vereine gleichbehandelt werden.

Es sollen beispielsweise unabhängig davon, ob sie eigene bzw. angemietete Räumlichkeiten nutzen oder gemeindeeigene Hallen belegen, alle Vereine bei der Kostenerstattung gleichbehandelt werden.

Die neuen Vereinsförderungsrichtlinien sind den zuständigen Gemeindegremien kurzfristig vorzulegen. Eine finale Entscheidung soll bis zum Jahresende erfolgen.

Begründung:

Die Gemeinde Niedernhausen finanziert aktuell die komplette Nutzung der gemeinde­eigenen Räumlichkeiten durch Sportvereine, während andere Vereine in nicht-gemeinde­eigenen Hallen ihre Kosten selbst tragen müssen.

Mit der geforderten Änderung soll mehr Gerechtigkeit und Gleichbehandlung bei der Vereinsförderung in Niedernhausen geschaffen werden.

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