Autalhalle: Rechtsbruch geht weiter (24.7.2013)

Wie die Grünen erfahren haben, will die Gemeinde Niedernhausen für die weiteren Arbeiten an der Autalhalle erneut dasselbe Niedernhausener Ingenieurbüro beauftragen, das bisher ohne die gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibung die Architektenleistungen an der Halle erbracht hatte. Aufgrund eines Urteils des EuGH im vergangenen Jahr musste die Gemeinde den rechtswidrigen Vertrag mit diesem Büro aufheben und sich verpflichten, für die weiteren Arbeiten eine europaweite Ausschreibung vorzunehmen. Unter Federführung des inzwischen ausgeschiedenen Bürgermeisters Döring (SPD) und des ersten Beigeordneten Metternich (CDU) sei die Wahl wieder auf das Büro gefallen, das (vor Beginn der Arbeiten an der Autalhalle) keine Erfahrungen mit dem Bau oder der Sanierung von Sporthallen hatte. Das noch ausstehende Bauvolumen sei mit 1,09 Mio € veranschlagt.

„Nach den mir vorliegenden Informationen hat es schon wieder kein gesetzlich vorgeschriebenes faires Auswahlverfahren gegeben, bei dem auch andere geeignete Architekturbüros eine Chance hatten“, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen Dr. Peter Seel. „Ich fordere den neuen Bürgermeister, Herrn Reimann, auf, den Auftrag nicht zu vergeben und für die Einhaltung von Recht und Gesetz zu sorgen. Niedernhausen darf nicht weiterhin dem Verdacht ausgesetzt sein, dass im Rathaus Vetternwirtschaft betrieben wird.“

Für die Grünen sei es mittlerweile nicht mehr begreifbar, wieso die CDU/SPD-Mehrheit trotz der juristischen Niederlage, der Kostenexplosion bei der Autalhalle und der bundesweiten Negativ-Schlagzeilen keine Kurskorrektur vornehme. 

Schon der Ausschreibungstext zeige, dass ein wirklich offenes Verfahren nicht erwünscht war. Obwohl sich die Gemeinde nach dem EuGH-Urteil für die Ausschreibung fast ein ganzes Jahr Zeit ließ, sei Bewerbern gerade mal eine Woche Zeit gegeben worden, Unterlagen einzusehen oder anzufordern und sich zu bewerben. Der gleiche Tag, an dem die Frist für Bewerbungen enden sollte, sei von der Gemeinde für die Vorauswahl eingeplant gewesen. Es sei klar, dass so keine sachgerechte Prüfung erfolgen kann.