Sanierung Autalhalle bleibt „Staatsgeheimnis“ (22.5.2009)

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Antrag grüner Gemeindevertreter zur Sanierung der Autalhalle abgelehnt. Bürgermeister Döring sollte dadurch gezwungen werden, entsprechende Detailfragen, deren Beantwortung dieser seit Januar 2009 herauszögert, kurzfristig zu beantworten.

Interessant seien die Argumente, mit denen das Gericht die Ablehnung begründe, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Peter Seel:

Dem Land Hessen und der Gemeinde könnten zum einen Nachteile entstehen, wenn die Fakten zur Sanierung (den einzelnen Kosten, den Ingenieuraufträgen und den weiteren Planungen) bekannt würden, da die EU-Kommission wegen einer aus Sicht der Grünen rechtswidrigen Auftragsvergabe und der gezielten Bevorzugung eines örtlichen Büros durch die Gemeinde ermittle. Dadurch könne die „Rechtsverteidigung“ der deutschen Behörden gegenüber der EU-Kommission beeinträchtigt werden. Zum anderen entstünden für die Gemeindevertreter keine Nachteile, wenn die Fragen erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss der EU-Ermittlungen beantwortet würden.

Der Beschluss schwäche die Kontrollmöglichkeiten von Gemeindevertretern, so Seel. Selbstverständlich sei es von Nachteil, wenn die Gemeindevertretung nicht kurzfristig auf neue Fakten, z. B. mögliche erhebliche Kostensteigerungen bei der Sanierung, reagieren könne, weil ihr solche Fakten vorenthalten würden. Im konkreten Fall sei zusätzlich die Kontrollmöglichkeit der ehrenamtlichen Gemeindevorstandsmitglieder ausgeschaltet, weil der Bürgermeister auch ihnen keine entsprechenden Auskünfte gebe. Das Ermittlungsverfahren der EU laufe nun bereits ein volles Jahr. Es sei offen, ob dies nicht noch ein weiteres Jahr dauere, wenn es den deutschen Behörden nach Meinung der Wiesbadener Richter offenbar erlaubt sei, bestimmte Informationen zurückzuhalten. Mittlerweile gehe es auch nicht nur darum, dass der Bürgermeister deutsche und europäische Gesetze gebrochen habe, sondern dass auch die deutschen Aufsichtsbehörden trotz frühzeitiger Information darauf nicht angemessen reagiert hätten.

Beschluss des Verwaltungsgerichts (Download)