Rechtsbruch Autalhalle - Bisher mehr als halbe Million € Honorar (2.1.2013)

Auf der Basis rechtswidriger Aufträge habe die Gemeinde zur Sanierung der Autalhalle bisher mehr als eine halbe Million € brutto für Architekten- und Planungsleistungen bezahlt, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen Dr. Peter Seel. Das haben die Grünen durch eine Anfrage erfahren, für deren Beantwortung durch den Gemeindevorstand sie lange gekämpft haben. Danach wurden von der Gemeinde bisher ca. 540.000 € brutto ausgezahlt. Den größeren Teil der darin enthaltenen Mehrwertsteuer erhält die Gemeinde jedoch laut Döring vom Finanzamt zurück. Für weitere Bauabschnitte gebe Döring eine zusätzliche Summe von knapp 180.000 € brutto an.

Die zu erwartenden Gesamtkosten für die Sanierung seien weiterhin unklar, so die Grünen. Im Juni 2010 habe Döring zugeben müssen, dass die Kosten unter Berücksichtigung der Steuererstattung von 2,55 Mio € auf 4,41 Mio € steigen. Dadurch war er erheblich unter Druck geraten. Seit dieser Zeit weigere er sich, aktualisierte Zahlen zu nennen und weitere Kostensteigerungen zu beziffern. Dafür werde die Zeitdauer der Sanierung immer weiter in die Zukunft verschoben. Nach dem letzten Stand sollen die Arbeiten mit einem 9. Bauabschnitt erst im Jahr 2016 beendet werden. Mit jeder Kostensteigerung bei den Baukosten steigen aber auch die Architektenhonorare.

Der Europäische Gerichtshof hatte im März 2012 die Architektenverträge für die bauliche Sanierung der Autalhalle für rechtswidrig erklärt. Nach geltendem Recht müssten nach einem solchen Urteil noch laufende Verträge aufgehoben werden. Doch Döring habe noch Monate nach dem Urteil das örtliche Ingenieurbüro einfach weiterarbeiten lassen. Erst auf Druck des Bundeswirtschaftsministerium, das die Verhängung von Strafgeldern der EU befürchtete, habe Döring im Juli, mitten in den noch nach dem Urteil begonnenen Arbeiten für einen Anbau, den Architektenvertrag aufgehoben und die Leistungen abgerechnet. Seitdem werden die Arbeiten von einem Beschäftigten der Gemeinde durchgeführt. Die durch das Urteil notwendige Ausschreibung für weitere Architektenleistungen sei von der Gemeinde bis jetzt noch nicht vorgenommen worden.

Strafgelder der EU musste die Gemeinde generell nicht fürchten, da in diesem Fall zunächst Deutschland zu zahlen hätte, das die Rechnung an das Land Hessen weiterreichen kann. Eine Weiterleitung an die Gemeinde ist wegen einer fehlenden rechtlichen Regelung nicht möglich. Dies wurde bereits im Jahr 2008 in Beantwortung einer Landtagsanfrage der Grünen bekannt.