Europäischer Gerichtshof: Auftragsvergaben in Niedernhausen rechtswidrig (15.3.2012)

Der EuGH hat in seinem heute verkündeten Urteil die Auftragsvergaben für Architektenleistungen zur Sanierung der Niedernhausener Autalhalle für rechtswidrig erklärt. Gegen den Protest der örtlichen Grünen hatte der Bürgermeister einem Ingenieurbüro aus dem Ort den Auftrag ohne die gesetzlich geforderte öffentliche Ausschreibung gegeben. Andere Büros hatten keine Chance, den Auftrag zu erhalten, selbst wenn sie dafür deutlich qualifizierter waren. Das Honorar beträgt in der Summe für mehrere Teilaufträge mehrere Hunderttausend €, so dass nicht nur national, sondern europaweit ausgeschrieben werden musste. Daher hatte die EU-Kommission zur Durchsetzung der Vorschriften zum Schutz vor Korruption bereits 2008, als der erste Teilauftrag erteilt worden war, ein Eingreifen der deutschen Aufsichtsbehörden gefordert. Da das hessische Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht dazu nicht bereit war, leitete die EU-Kommission zunächst ein Vertragsverletzungsverfahren ein und klagte dann vor dem EuGH. „Das Urteil ist sehr wichtig für einen besseren Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen und es trägt dazu bei, Korruption zu erschweren“, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen Dr. Peter Seel. „Der Versuch des Bürgermeisters und der ihn stützenden Mehrheit von CDU und SPD in der Gemeindevertretung, durch Stückelung der Aufträge in Teilaufträge die Ausschreibungspflicht zu unterlaufen, ist gescheitert. Unsere bereits Ende 2007, vor der ersten Auftragsvergabe, vertretene Rechtsauffassung wurde vom EuGH voll bestätigt. Es ist bedauerlich, dass weder der Landrat noch der Innenminister als zuständige Aufsichtsbehörde adäquat eingegriffen haben. Den Schaden haben jetzt alle Niedernhausener, denn die Kosten der Sanierung sind im Vergleich zu dem Gutachten des beauftragten Büros um über 70% auf nun 4,6 Millionen € gestiegen.“