Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen über die Mitglieder in den kommunalen Gremien und die Fraktion in der Gemeindevertretung.
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27.06.23 –
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Anlage zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Niedernhausen vom 20.12.2012 in der Fassung des I. Nachtrages vom 8. Dezember 2020 „Richtlinien zur Plakatierung bei Wahlen, Bürgerentscheiden, Abstimmungen im Gebiet der Gemeinde Niedernhausen“ soll ersatzlos gestrichen werden.
Begründung:
Nach den Erfahrungen in der Kommunalwahl vom 14.03.2021 ist offensichtlich
- dass o.g. Richtlinie unvollständig ist, beispielsweise bei der fehlenden Regelung von Großflächenplakaten und sog. Wesselmännern
- dass die Anwendung der Regelung offenkundig im Widerspruch zur Zulässigkeit der Parteienwerbung gem. §5 PartG steht sowie im Konflikt zur Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 3 - 3000 - 315/14) und den dort genannten Urteilen des OVG Bremen sowie VG Gießen
- dass die Anwendung und Kontrolle der Regelung die Verwaltung der Gemeinde Niedernhausen stark beansprucht und schon allein bei Abwägung der Verhältnismäßigkeit ein Bürokratieabbau durch ersatzlose Streichung anzustreben ist.
Finanzierung:
Allgemeines Verwaltungshandeln.
Bündnis 90/Die Grünen SPD FDP OLN WGN
Kategorie
27.06.23 –
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Anlage zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Niedernhausen vom 20.12.2012 in der Fassung des I. Nachtrages vom 8. Dezember 2020 „Richtlinien zur Plakatierung bei Wahlen, Bürgerentscheiden, Abstimmungen im Gebiet der Gemeinde Niedernhausen“ soll ersatzlos gestrichen werden.
Begründung:
Nach den Erfahrungen in der Kommunalwahl vom 14.03.2021 ist offensichtlich
- dass o.g. Richtlinie unvollständig ist, beispielsweise bei der fehlenden Regelung von Großflächenplakaten und sog. Wesselmännern
- dass die Anwendung der Regelung offenkundig im Widerspruch zur Zulässigkeit der Parteienwerbung gem. §5 PartG steht sowie im Konflikt zur Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 3 - 3000 - 315/14) und den dort genannten Urteilen des OVG Bremen sowie VG Gießen
- dass die Anwendung und Kontrolle der Regelung die Verwaltung der Gemeinde Niedernhausen stark beansprucht und schon allein bei Abwägung der Verhältnismäßigkeit ein Bürokratieabbau durch ersatzlose Streichung anzustreben ist.
Finanzierung:
Allgemeines Verwaltungshandeln.
Bündnis 90/Die Grünen SPD FDP OLN WGN
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27.06.23 –
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Anlage zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Niedernhausen vom 20.12.2012 in der Fassung des I. Nachtrages vom 8. Dezember 2020 „Richtlinien zur Plakatierung bei Wahlen, Bürgerentscheiden, Abstimmungen im Gebiet der Gemeinde Niedernhausen“ soll ersatzlos gestrichen werden.
Begründung:
Nach den Erfahrungen in der Kommunalwahl vom 14.03.2021 ist offensichtlich
- dass o.g. Richtlinie unvollständig ist, beispielsweise bei der fehlenden Regelung von Großflächenplakaten und sog. Wesselmännern
- dass die Anwendung der Regelung offenkundig im Widerspruch zur Zulässigkeit der Parteienwerbung gem. §5 PartG steht sowie im Konflikt zur Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 3 - 3000 - 315/14) und den dort genannten Urteilen des OVG Bremen sowie VG Gießen
- dass die Anwendung und Kontrolle der Regelung die Verwaltung der Gemeinde Niedernhausen stark beansprucht und schon allein bei Abwägung der Verhältnismäßigkeit ein Bürokratieabbau durch ersatzlose Streichung anzustreben ist.
Finanzierung:
Allgemeines Verwaltungshandeln.
Bündnis 90/Die Grünen SPD FDP OLN WGN
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