Fußgänger-Verbindungswege im Kerngebiet Niedernhausens sowie im Ortsteil Königshofen sind aus Verkehrssicherheitsgründen zusätzlich gemäß „Priorität 2“ (Schieben und Einsatz von abstumpfendem Material) im akuten Bedarfsfall grundsätzlich in den Winterdienst mit einzubeziehen.
Insbesondere ist hierbei an die Wege zwischen Ulmenstraße und Schulstraße, Ulmenstraße und Fichtenstraße sowie Lucas-Cranach-Straße und Niederseelbacher Straße gedacht.
Begründung:
Diese spezielle räumlich beschränkte Regelung begründet sich insbesondere damit, dass etliche dieser öffentlichen Verkehrswege, gefällbedingte und gestufte Flächen, Sicherheitsrisiken für die Benutzer/innen bei Winterglätte (Vereisung) bedeuten. Zugleich ist bedeutungsvoll, dass öffentliche Busanbindungen und dazu die entsprechenden Haltestellen bestehen. Der Einsatz von abstumpfenden Materialien ist deshalb aus Sicherheitsgründen dringend geboten.
Mit weiterem Ausschluss aus dem Winterdienst setzt sich der Gemeindevorstand der Gefahr aus, verklagt zu werden wegen wiederholter Verletzung der ihm zugeordneten Verkehrssicherungspflichten für seine Verkehrsanlagen (sofern diese Verkehrswege nicht der öffentlichen Benutzung entwidmet werden).
Die bisherige Praxis, mittels bloßer Hinweisschilder auf Gefahren bei Winterglätte zu verweisen, ist rechtlich umstritten. Darüber hinaus sollte die Gemeinde freiwillig entsprechende Vorkehrungen treffen, seine Fußgängerinnen und Fußgänger effektiv vor Unfallgefahren zu bewahren.
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