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Der Gemeindevorstand wird gebeten, im Oberjosbacher Gemeindewald ökologisch wertvolle Flächen mit altem Baumbestand von mindestens 20 Hektar dauerhaft aus der Bewirtschaftung zu nehmen und sich dies von den Naturschutzbehörden durch die Zuteilung von Ökopunkten staatlich fördern zu lassen. Zur Auswahl der Flächen soll die vor einigen Jahren bestehende Arbeitsgruppe reaktiviert werden.
Begründung:
Der Oberjosbacher Wald ist im Besitz der Gemeinde. Daher kann die Gemeinde selbst entscheiden, ob sie dort etwas für den Naturschutz tun will oder ob sie einer möglichen Nutzung für Windkraft Vorrang geben will. Reine Absichtserklärungen können bei geänderten politischen Meinungen jederzeit geändert werden. Eine Entscheidung und ein Vollzug im Sinne des Antrages würde durch die staatliche Förderung und eine vertragliche Festlegung der Gemeinde eine Hürde aufbauen, die in späteren Jahren nur schwer zu überwinden wäre. Da die Grünen Niedernhausen eine Nutzung von Windkraft nur an geeigneten Standorten, ggf. auch im Wald befürworten, nicht dagegen auf wertvollen Flächen mit altem Baumbestand, steht der Antrag nicht im Gegensatz zu einem generell von ihnen geforderten Ausbau der Windkraftnutzung.
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