Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Pestiziden auf diesen Flächen verpflichtet.
Diese Vorgabe wird - soweit rechtlich zulässig - auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
Begründung;
Die Gemeinde Niedernhausen sollte alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzen, auf ihren eigenen Flächen etwas für den nachhaltigen Gesundheitsschutz der Einwohnerinnen und Einwohner zu unternehmen.
Durch den vertraglich von der Gemeinde mit den Pächterinnen und Pächtern zu regelnden Verzicht auf alle Herbizide und Pestizide würden mögliche Risiken von den Einwohnerinnen und Einwohner Niedernhausens abgewendet.
Auch gegen die in immer dramatischerem Ausmaß feststellbare Bedrohung von Wildbienen (und weiteren Insekten) wäre diese Entscheidung eine wichtige Gegenmaßnahme durch die Gemeinde Niedernhausen.
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