Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niedernhausen“ vorzulegen, in dem die Steuersätze nach § 4 der Satzung den derzeit in Wiesbaden erhobenen Sätze entsprechen.
Begründung:
Derzeit sind in Niedernhausen drei Spielhallen entweder neu eingerichtet oder geplant. Durch die Anhebung der Steuersätze auf die Höhe der Wiesbadener Beträge soll der Anreiz zur Ansiedlung solcher Betriebe verringert werden. Der Beschluss des Ortsbeirates gegen die Nutzung des Bahnhofsgebäudes als Spielhalle wird ausdrücklich unterstützt
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