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Nutzung von Toiletten in gemeindeeigenen Gebäuden (7.10.2019)

Die Toiletten im Rathaus sowie in gemeindeeigenen Bürgerhäusern, ehemaligen Rathäusern, Dorfgemeinschaftshäusern sowie Mehrzweckhallen sollen tagsüber für Bürger frei zugänglich sein. Denkbar sind dabei unterschiedliche Öffnungszeiten (beispielsweise für Sommer und Winter).

Der Gemeindevorstand wird zur Vorbereitung dieser Maßnahme beauftragt, bis März 2020 der Gemeindevertretung Vorschläge zur Umsetzung sowie entsprechende Kostenaufstellungen für die einzelnen Gebäude vorzulegen.

Begründung:

Es gibt in der Gemeinde und den einzelnen Ortsteilen so gut wie keine öffentlichen Toiletten, die Bürger*innen oder Besucher*innen nutzen könnten. Gerade Eltern und Großeltern mit kleinen Kindern, die Spielplätze in anderen Ortsteilen nutzen, hätten dann weniger Probleme

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