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Begründung:
Zu 1. Es ist unverantwortlich, eine Gebührenkalkulation zu Lasten der Gebührenzahler auf einer zumindest unsicheren, wenn nichts rechtswidrigen Grundlage vorzunehmen. Die Anfrage soll zur Klärung beitragen.
Zu 2. Dem Gebührenhaushalt wurden beginnend 2009 im Vergleich zum Ergebnis 2008 rein rechnerisch und ohne erhöhte Arbeitsleistung der Gemeindeverwaltung hohe Mehrkosten aufgebürdet. Die im Antrag genannte Begrenzung erspart dem Gebührenzahler jährlich Kosten von knapp 99.000 €.
Zu 3. Der Unterschied zwischen den tatsächlich zu zahlenden Zinsen und den in der Gebührenkalkulation berechneten Zinsen (5 %) beträgt in den Jahren 2010/2011 zusammen genommen mehr als 190.000 €, die einen „Zusatzgewinn“ darstellen. Bei einer Begrenzung auf 4 % beträgt der Unterschied noch immer ca. 28.000 €. Da im Bereich Abwasser ohne die überhöhten Personalkostenverrechnungen ein Gewinn gemacht würde, ist ein solcher Betrag zur Stärkung der Eigenkapitalbasis derzeit ausreichend.
Alleine durch die o. g. Maßnahmen und ohne Änderungen bei den Investitionen und sonstigen Ausgaben würde die geplante Gebührenerhöhung um 17 Cent pro m3 überflüssig werden.
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