Der Gemeindevorstand wird gebeten, geeignete Projekte für Investitionen in Klimaschutz/Klimaanpassung zu benennen und die entsprechenden Fördermittel beim Land Hessen zu beantragen, die durch das Programm zur Klimaförderung und Klimaanpassung des Landes Hessen finanziert werden können.
Begründung:
Das Land Hessen stellt bis zum 31.12.2022 zusätzlich 4 Mio. Euro Fördermittel für Projekte im Bereich Klimaschutz- und Klimaanpassung zur Verfügung. Die Klimarichtlinie kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Niedernhausen gehört seit September 2019 zu den 267 Städten, Landkreisen und Gemeinden, die im Bündnis "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen" mitmachen und ist daher berechtigt, einen Teil der entsprechenden Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Bei "Klimakommunen" werden entsprechende Projekte zu 100% gefördert.
Gefördert werden zum Beispiel energetische Sanierung, CO2-arme Mobilitätssysteme, der Ausbau von Trinkbrunnennetzen im urbanen Raum oder Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung. Auch in Zeiten der Corona-Krise gilt es für Niedernhausen nicht nachzulassen beim Klimaschutz und die verfügbaren Mittel zeitnah zu beantragen.
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