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Der Gemeindevorstand wird gebeten, den Beginn seiner wöchentlichen Sitzungen so zu terminieren, dass sie auch von berufstätigen Beigeordneten vollständig wahrgenommen werden können.
Begründung:
Der frühe Sitzungsbeginn des Gemeindevorstandes um 17 Uhr schließt automatisch Personen, die noch im Beruf stehen, von der Ausübung ihres Mandates aus.
Zwar hat der Gesetzgeber verfügt, dass Mandatsträger für ihre Arbeit freigestellt werden müssen, doch in einem herausfordernden Geschäftsumfeld ist es häufig nicht möglich, ehrenamtliche Tätigkeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten des Unternehmens darzustellen.
Aus diesem Grund soll der beruflichen Situation von ehrenamtlich politisch tätigen Personen Rechnung getragen werden.
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