Der Gemeindevorstand wird beauftragt, folgenden Beschluss der Gemeindevertretung bis 1.7.2021 umzusetzen:
1. Für alle Straßen, in denen dies die Gemeinde Niedernhausen selbst vornehmen kann, wird Tempo 30 eingeführt. Dies betrifft auch alle Niedernhausener Ortsteile.
2. Für alle Straßen, bei denen die Zuständigkeit nicht bei der Gemeinde Niedernhausen liegt, wird mit den zuständigen Stellen Kontakt aufgenommen und ein entsprechendes Vorgehen beantragt. Dies betrifft alle überörtlichen Straßen in Niedernhausen außer der Bundesautobahn A3.
Begründung:
Alle Menschen, besonders Kinder und Jugendliche, aber auch alte Menschen sind im Verkehr gefährdet. Daher hat der Hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir bereits 2016 die Städte und Gemeinden zu einer Prüfung aufgerufen, inwiefern sie Spielräume für Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Ort nutzen können, die ihnen der Bund seit damals einräumt.
Tempo 30 verringert nicht nur die Gefahr schwerer Unfälle, sondern senkt zugleich auch die Lärmbelastung und fördert den Umwelt- und Klimaschutz vor Ort. Da das Niedernhausener Straßennetz sehr eng und hoch belastet ist, soll diese Empfehlung in Niedernhausen jetzt flächendeckend umgesetzt werden.
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