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Sperrvermerk Sanierung Autalhalle (15.8.2008)

Der im Haushaltsplan 2008 enthaltene Sperrvermerk über 550.000 € für die Sanierung der Autalhalle wird erst dann aufgehoben, wenn

  1. nach Vorliegen der vom hessischen Innenministerium angekündigten Verfügungen der Kommunalaufsicht zu den bisherigen Auftragsvergaben klarer zu erkennen ist, welche Folgen die bisherige Vergabepraxis für die Gemeinde und ihre Entscheidungsträger hat
  2. wenn die Gemeindevertretung ein geändertes Konzept zur Sanierung der Autalhalle beschlossen hat, das die von der Kommunalaufsicht verfügte Kürzung der Verpflichtungsermächtigung um 1,169 Millionen berücksichtigt; der Gemeindevorstand wird aufgefordert, eine entsprechende Vorlage zu erstellen. 

Begründung: Im Haushaltsjahr 2008 sind für die Sanierung der Autalhalle 850.000 € vorgesehen; davon sind 550.000 € mit einem Sperrvermerk belegt. Zusammen mit den veranschlagten 75.000 € aus dem Haushaltsjahr 2007 sind daher bisher 375.000 € freigegeben. Im Rahmen eines Auskunftsersuchens hat das hessische Innenministerium gegenüber dem Landtagsabgeordneten Frank Kaufmann umfassend zur Vergabepraxis der Gemeinde Niedernhausen im Zusammenhang mit der Sanierung der Autalhalle Stellung genommen. Das Innenministerium bereitet derzeit auf Grundlage der laufenden Prüfungen Weisungen vor, die die Gemeinde über das Regierungspräsidium und den Landkreis als unmittelbare Kommunalaufsicht in den nächsten Wochen erhalten wird.Das Innenministerium macht insbesondere deutlich, dass

  • auch bei einer gestückelten Auftragsvergabe für die einzelnen Haushaltsjahre die einzelnen zu erwartenden Honorare aufaddiert und dann die Summe mit dem Schwellenwert verglichen werden muss; nur so kann entschieden werden, ob ein nationales oder ein europaweites förmliches transparentes Verfahren zur Suche des qualifiziertesten Ingenieurbüros erforderlich ist. Der Bürgermeister hat bisher das Gegenteil behauptet und sogar die freihändige Vergabe als zulässig erklärt.
  • nach Prüfung durch die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren und die Festsetzung eines Zwangsgelds drohen.
  • alle geschlossenen Verträge für nichtig erklärt werden können.
  • Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Gemeinde geltend gemacht werden können.
  • Disziplinarmaßnahmen und Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen möglich sind.

Der Bürgermeister hat die Haushaltsbegleitverfügung der Finanzaufsicht des Landratsamts vom 30.6.2008 mehrere Wochen zurückgehalten. Darin wird der von der Gemeindevertretung beschlossene Betrag für Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen der kommenden Jahre von 2,644 Mio € um 1,169 Mio € auf jetzt 1,475 Mio € gekürzt.Da mehr als 80% der eingeplanten Verpflichtungsermächtigung (2,175 Mio €) für die Autalhalle vorgesehen war und eine Kürzung bei den anderen kleineren Projekten nicht absehbar ist, stehen nun für die Sanierung der Autalhalle statt der bisherigen 3,1 Mio € nur rund 2 Mio € zur Verfügung. Die Verfügung des Landrats läuft auf Kürzungen und Streckungen des Projekts hinaus, wie sie die Grünen-Fraktion bei den Haushaltsberatungen vergeblich gefordert hat. Daher muss nun das Sanierungskonzept auf den Prüfstand und entschieden werden, welche Teilsanierungsvorhaben kostengünstiger durchgeführt und welche verschoben oder vorerst aufgegeben werden müssen.Eine zeitliche Dringlichkeit für weitere Auftragsvergaben besteht unseres Wissens nicht, da die Leistungen im Restaurantbereich als Voraussetzung für die Verpachtung erbracht oder beauftragt sind und auch die dringlichen Brandschutzmaßnahmen durchgeführt sind. Ein vorläufiger Stopp weiterer Auftragsvergaben ist daher unschädlich.

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