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Der Gemeindevorstand wird beauftragt, für das einzige von ihm als (bedingt) geeignet benannte Grundstück "Königshofen, Hundskirch, Flur 18, Flst. 51 und 52" konkret die Möglichkeiten zur Schaffung von preiswertem Wohnraum zu prüfen.
Hierzu ist kurzfristig prüfen, welche Voraussetzungen hierfür durch die Gemeinde zu schaffen sind. Daneben soll für dieses Grundstück auch bereits eine erste Anfrage bei den Trägern des kommunalen Wohnungsbaus gestellt werden.
Begründung:
In der Auflistung von möglichen Flächen für bezahlbaren Wohnraum (GV/0329/2016-2021 vom 17.7.2017) wurden nur zwei Grundstücke aufgeführt.
Damit die Schaffung preiswerten Wohnraums in Niedernhausen in absehbarer Zeit erfolgen kann, sind jetzt durch den Gemeindevorstand die ersten Schritte zur Umsetzung zu machen.
Es geht hier zunächst noch um die Untersuchung der Machbarkeit an auf diesem Flurstück, das recht zentral und verkehrsgünstig liegt.
Die Dringlichkeit des Problems des fehlenden günstigen Wohnraums in Niedernhausen sind bekannt und werden nach unserer Einschätzung von allen Parteien in der Gemeindevertretung gesehen, so dass wir auf breite Zustimmung hoffen.
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