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Sanierung der Autalhalle (7.3.2008)

Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, die Sanierung der Autalhalle unter Maßgabe folgender Punkte anzugehen:  

  1. Der Vertrag mit dem Niedernhausener Ingenieurbüro zu Sanierung der Autalhalle (TOP I 13, Vorlage – Nr.: 490/2006-2011  der Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.2.2008) wird dahingehend geändert, dass nur noch die zeitlich dringenden Arbeiten im Restaurantbereich beauftragt bleiben.
  2. Für alle anderen Sanierungsvorhaben an der Autalhalle wird zur Auswahl des geeignetsten Planers/Architekten eine Ausschreibung gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durchgeführt. Die Auswahl soll so erfolgen, dass der Planer mit der größten Erfahrung mit guter und kostengünstiger Sanierung bzw. dem Bau von Mehrzweckhallen, der eine erhebliche Anzahl erfolgreich bearbeiteter Referenzobjekte vorweisen kann, beauftragt wird.
  3. Es wird angestrebt, für die Sanierung Festpreise zu vereinbaren.
  4. Bei Wärmedämmmaßnahmen soll der Passivhausstandard der Planung zugrunde gelegt werden.
  5. Die Gemeindevertretung stellt in den Haushaltsplänen der kommenden Jahre, beginnend mit 2008, jeweils 300.000 € zur Verfügung. 

Begründung:

Der unter 1. genannte Vertrag ist rechtswidrig zustande gekommen. Dadurch droht der Gemeinde ein finanzieller Schaden, da

  1. bei einem Nachprüfungsverfahren bei der hessischen Vergabekammer der Vertrag nach § 13 VGV für nichtig erklärt und die Ausschreibung erzwungen werden kann mit der Folge, dass die Gemeinde den beauftragten Architekten bezahlen muss, obwohl dieser keine Leistungen mehr erbringt.

  2. die EU-Kommission letztlich Strafgelder verhängen kann, die über Bund und Land an die Gemeinde weitergereicht werden können.

Der Rechtsbruch wurde  offenbar bewusst begangen. In der HFA-Sitzung vom 24.1.2008 wurde der CDU-Antrag vom 28.11.2007 bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Erlass des hessischen Wirtschaftsministeriums vom 1.11.2007 diskutiert. In der Diskussion wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass laut Erlass „die gezielte Bevorzugung ortsansässiger Unternehmen unzulässig ist.“ In dem Erlass sind auch die Schwellenwerte für eine Ausschreibungspflicht genannt. Auch im Gemeindevorstand wurde frühzeitig auf die Ausschreibungspflicht hingewiesen. Gemäß einem Artikel im Wiesbadener Kurier vom 6.3.2008 bestreitet der Bürgermeister auch nicht den Rechtsverstoß, verharmlost aber die Folgen. Daher muss nun die Gemeindevertretung tätig werden, um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Bei einer Beauftragung ohne Vereinbarung von Festpreisen besteht ein erhebliches Risiko, dass die Sanierung am Ende deutlich teurer wird als geplant. Der Planer hat objektiv auch kein Interesse an einer kostengünstigen Lösung, da sein Honorar bei höheren Baukosten auch steigt.

Bei der Sanierung sind auch Dämmmaßnahmen erforderlich. Diese sollten im Hinblick auf zukünftige Energiekosteneinsparungen, aber auch zur Minimierung des CO2-Ausstoßes besser ausgeführt werden, als es derzeit gesetzlich geregelt ist.

Wenn die Mehrheit der Gemeindevertretung an anderen teuren Investitionsmaßnahmen festhalten will, ist es zur Vermeidung neuer Schulden notwendig, die Sanierung der Autalhalle zeitlich zu strecken. Mit Hilfe der genannten Summen ist es möglich, die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen durchzuführen, während andere Maßnahmen entsprechend zeitlich verschoben werden können. 

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