Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, der Gemeindevertretung unverzüglich den Entwurf einer Nachtragssatzung zum Haushaltsplan 2010 vorzulegen. Dabei sollen zu erwartende Mehrausgaben und Mindereinnahmen nicht durch noch höhere Schulden, sondern durch Einsparungen ausgeglichen werden.
Begründung:
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, unverzüglich einen Nachtragshaushalt zu beschließen, wenn erhebliche Mehrausgaben oder Mindereinnahmen zu erwarten sind:
„(2) Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,
2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen oder einzelnen vorgegebenen Finanzrahmen (Budget) in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen,
3. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen ….
Auch wenn der Bürgermeister seit Monaten Informationen zu Mehrausgaben bei der Sanierung der Autalhalle zurückhält und der im Februar 2010 von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltsplan noch nicht von der Kommunalaufsicht genehmigt ist, so ist dennoch von der Notwendigkeit einer Nachtragssatzung auszugehen:
- Auch wenn der angekündigte Bericht des Bürgermeisters noch immer nicht vorliegt, so ist doch jetzt schon mit erheblichen Mehrkosten bei der Sanierung der Autalhalle zu rechnen.
- Es ist mit weiteren Einbrüchen bei der Gewerbesteuer zu rechnen.
- Weitere Bauprojekte der Gemeinde (Alte Schule Oberjosbach) werden erheblich teurer als geplant.
- Die Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen sind im Haushaltsplan mit 800.000 € unrealistisch hoch angesetzt.
Schon der bereits beschossene Haushaltsplan 2010 sieht mit knapp 3 Mio € eine Rekordneuverschuldung vor; es ist nicht verantwortbar, diese Summe noch weiter zu erhöhen.
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