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Kostensteigerungen bei der Sanierung der Autalhalle (24.3.2010)

Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich der Gemeindevertretung einen schriftlichen Bericht zu der Entwicklung der Kosten der Sanierung der Autalhalle vorzulegen.

Sowohl für schon entstandene Kostensteigerungen als auch für im weiteren Sanierungsverlauf zu erwartende Kostensteigerungen sollen die Gründe detailliert dargelegt werden.

Darüber hinaus sollen die Folgen für die Haushaltspläne für 2010 und für spätere Jahre beschrieben werden.

Der Bericht soll schnellstmöglich in einer Sondersitzung des HFA beraten werden.

 

Begründung:

Nach einem Bericht des Wiesbadener Kurier vom 5.3.2010 gibt es Unterlagen zum finanziellen Zwischenstand der Autalhallensanierung, wonach die Gesamtkosten auf ca. 5 Mio € brutto ansteigen sollen. Im dem am 10.2.2010 von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltsplan 2010 sind die Gesamtkosten noch mit 3,43 Mio € brutto angegeben, ursprünglich (HH 2008 und HH 2009) waren es 3,1 Mio € brutto. Nach § 98 HGO muss bei derartigen Kostensteigerungen „unverzüglich“ eine Nachtragssatzung beschlossen werden. Im konkreten Fall hätte, wenn die Zeitungsmeldungen zutreffen und die Sanierung allein durch Nachträge und Zusatzkosten bei bereits abgerechneten Sanierungsarbeiten 1 Million € teurer wird, der Bürgermeister wissentlich der Gemeindevertretung unwahre Angaben gemacht.

Da der Bürgermeister offensichtlich ohne Auftrag der Gemeindevertretung nicht bereit ist, über die Kostensteigerungen zu informieren, ist der o. g. Antrag dringlich, damit die Gemeindevertretung ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen kann.

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