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Der Gemeindevorstand wird um Prüfung gebeten, welche Fördermöglichkeiten aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung und welche sonstigen Fördermöglichkeiten genutzt werden können, um bei von der Gemeinde in diesem Jahr und in den nächsten Jahren geplanten bzw. notwendigen Investitionen die finanzielle Belastung der Gemeinde zu verringern. In die Prüfung sind auch Förderungen einzubeziehen, die über zinsverbilligte Kredite gewährt werden, da durch solche Kredite die Prolongation bestehender Kredite oder die Neuaufnahme von Krediten zu marktüblichen Zinsen in entsprechender Höhe vermieden werden kann. Ein schriftlicher Bericht mit den Ergebnissen der Prüfung ist der Gemeindevertretung rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen im März 2009 vorzulegen.
Begründung:
Die finanzielle Lage der Gemeinde gebietet es, solche Einsparmöglichkeiten von Eigenmitteln auszuschöpfen. Entscheidend ist dabei aber, dass nur Investitionen getätigt werden, die notwendig sind und auch ohne Förderung fest eingeplant waren. Eine Förderung darf nicht zu Mehrausgaben und damit zu neuen Schulden führen
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