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Der Gemeindevorstand wird gebeten:
1. Bei zukünftigen Darstellungen zum Stand der Verschuldung der Gemeinde werden nicht nur die langfristig laufenden Kredite, sondern auch die Kassenkredite und die Summe aus allen Krediten angegeben.
2. Zukünftig wird der HFA vierteljährlich und kurzfristig nach Ablauf jedes Quartals über die Gesamthöhe der aufgenommenen Kredite einschließlich der Kassenkredite mit dem Stand zum Ende des Quartals schriftlich informiert.
Begründung:
In den vergangenen Jahren wurden von der Gemeinde Kredite mit kurzer Laufzeit (sog. Kassenkredite) mit zunehmender Tendenz dazu verwendet, Haushaltsdefizite dauerhaft zu finanzieren. In den Tabellen der Haushaltpläne der vergangenen Jahre zum Schuldenstand der Gemeinde wurden bisher dennoch die Kassenkredite ausgeklammert, obwohl sie mittlerweile eine beachtliche Höhe erreicht haben. Ohne ihre Berücksichtigung wird die finanzielle Lage der Gemeinde beschönigt dargestellt.
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