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Der Gemeindevorstand wird gebeten, einen Vorschlag auszuarbeiten, nach welchen Kriterien zur Tariftreue und Nachhaltigkeit entsprechend dem Hessischen Vergabegesetz (HVTG) vom 1.3.2015 die Auftragsvergaben in Niedernhausen durchgeführt werden sollen.
Begründung:
Das neue Gesetz enthält umfangreiche Regelungen zu Mindestlohn- und Tariftreuevereinbarungen sowie erstmals einen Katalog von Nachhaltigkeitskriterien, der sich auf soziale, umweltbezogene und ökologisch und innovative Anforderungen erstreckt und gibt den Kommunen Rechtsicherheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Es können also berücksichtigt werden: Erstausbildung, Chancen-Gleichheit bei Aus- und Fortbildung, Chancengleichheit im beruflichen Aufstieg, Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, besondere Förderung von Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, besondere Förderung von Menschen mit Behinderung, Verwendung von fair gehandelten Produkten, Verwendung von ökologisch nachhaltigen Produkten und Verwendung von innovativ orientierten Produkten und Dienstleistungen.
Eine entsprechende Aufstellung der für Niedernhausen wichtigen Kriterien und deren Anwendung bei Ausschreibungen kann, gerade bei mittelständischen Betrieben, einen Anreiz dafür schaffen, diese Kriterien zu erfüllen, um bei Vergaben einen Startvorteil zu haben gegenüber Betrieben, die dies nicht tun.
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