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1. Die Entwicklung eines Gewerbegebiets Frankfurter Straße II wird erst dann weiterverfolgt, wenn ein hinreichendes Interesse von Gewerbebetrieben zur Ansiedlung in diesem Areal erkennbar ist.
2. Ein Vertrag mit einem Projektentwickler zur Entwicklung dieses Gewerbegebiets, in dem das Risiko einer ausbleibenden Vermarktung der erschlossenen Flächen allein bei der Gemeinde liegt, wird abgelehnt.
Begründung:
Bei diesem Gewerbegebiet gibt es folgende Problempunkte:
1. In der Vergangenheit wurde die Entwicklung dieses Gebietes von mehreren angefragten Planungsbüros abgelehnt, da die Fläche als ungeeignet angesehen wurde. Die Flächen gehören nicht der Gemeinde und müssen zunächst von den Grundstücksbesitzern erworben werden. Die Hanglage macht die Erschließung teuer und unattraktiv.
2. An der Lochmühle Richtung Oberseelbach steht bereits ein Gewerbegebiet zur Verfügung, auf dem u. a. die Ruine des ehemaligen Altenheims allmählich verfällt. Die Nutzung dieser Flächen kommt seit Jahren nicht voran. In dem Gewerbegebiet Frankfurter Str. I gibt es immer noch freie Grundstücke. An der Autobahnauffahrt hat die Stadt Eppstein ein riesiges Waldstück gerodet und darauf ein Gewerbegebiet errichtet, für das es trotz seiner verkehrsgünstigen Lage nur wenig Interessenten gibt.
3. Wir haben daher die Sorge, dass in der Frankfurter Straße II von der Gemeinde Millionen € investiert werden, die die Kasse auf Dauer belasten, wenn die Gewerbeflächen nicht verkauft werden können.
4. Der Gemeindevertretung liegt ein Entwurf eines Vertrages zwischen der Gemeinde und einem Projektentwickler vor, wonach das Risiko allein bei der Gemeinde liegt, wenn die erschlossenen Flächen nicht verkauft werden können.
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