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Der Gemeindevorstand wird um Prüfung gebeten, wie durch eine Nutzung der KfW-Förderprogramme die Finanzierung der Autalhallensanierung erleichtert werden kann. Auch ggf. vorhandene weitere Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.
Begründung:
Im Rahmen des Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energetische Gebäudesanierung werden für die Sanierung von Schulsporthallen auf Antrag zinsgünstige Kommunalkredite gewährt. Als förderfähige Schulsporthallen gelten Sporthallen, die tagsüber überwiegend für den Schulsport genutzt werden. Der derzeitige Zinssatz bei 20-jähriger Laufzeit und 10-jähriger Zinsbindung beträgt nur 2,26 %. Gefördert werden die energiesparenden Maßnahmen bis zu einer Höhe von 350 € pro Quadratmeter.
Von Franziska Brantner und Sven Giegold
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