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Benennung eines gemeindlichen Pandemiebeauftragten bzw. Corona-Hygienebeauftragten (3.8.2020)

Der Gemeindevorstand wird gebeten, folgende Prüfung durchzuführen:

1) Viele Behörden haben Pandemie-Beauftragte benannt, die zentral für die Koordinierung der Maßnahmen verantwortlich sind. Diese dienen auch als kompetente Ansprechperson für alle Interessierten.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob nach den bisherigen Erfahrungen eine solche Person auch für die Gemeinde Niedernhausen – möglicherweise zusammen mit anderen Kommunen – sinnvoll ist.

2) Viele Organisationen haben Corona-Hygienebeauftragte benannt, die zentral für die Koordinierung der Hygiene-Maßnahmen verantwortlich sind. Häufig sind diese Beauftragten auch durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend. Diese dienen zum einen als kompetente Ansprechperson für alle Interessierten innerhalb der Organisationen, müssen aber zum anderen bei Kommunen etc. auch kompetente Ansprechpersonen haben.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob die Gemeinde Niedernhausen – möglicherweise zusammen mit anderen Kommunen – eine Ansprechperson für die Corona-Hygiene benennen sollte.

Begründung:

Die beiden Prüfaufträge resultieren aus den Erfahrungen anderer Behörden und Organisationen im Zusammenhang mit Pandemiebeauftragten bzw. Corona-Hygienebeauftragten.

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