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Bebauungsplan Farnwiese (23.1.2019)

Es wird beantragt:

1. Streichung der zwei im mittleren nördlichen Abschnitt des Geltungsbereichs (unter der Strom­leitungstrasse) geplanten Fußgänger-Verbindungswege.

Begründung: Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit sind erhöhte Risiken für Einbrüche zu erwarten. Die in unmittelbarer Nähe abgestellten Fahrzeuge auf der Parkplatzanlage am Rande des Grünstreifens sowie die Wohngebäude könnten Objekte für Einbrüche sein. Die Umgebung mit schwer einsehbaren Bereichen mit Gehölzen bieten gute Versteckchancen für mit kriminellen Einbruchsabsichten. Eventuell zur Anwendung kommende Strahler zur Abwendung von Straftaten wären mit Umweltschutzbestimmungen nicht vereinbar. Offensichtlich wurden hier bei der Planung Grundsätze der Prävention und entsprechende polizeiliche Empfehlungen missachtet. Von der Polizei wird davor gewarnt, potenziellen Kriminellen in Wohngebieten Versteckmöglichkeiten zu bieten. Die Nachteile für Passant*innen müssen zu Gunsten der Sicherheit in Kauf genommen werden.

2. Die durch Antrag 1 eingesparten finanziellen Mittel werden sozialpolitisch für kindgerechte Freiflächen im Plangebiet eingesetzt.

Begründung: Ein größeres Angebot an „bespielbarer“ Infrastruktur dient dem Wohl der Kinder. Solche Angebote sollten in möglichst zentraler Lage innerhalb des Plangebiets entstehen.

3. Den zu erwartenden und idealerweise zu verhindernden Trampelpfaden durch das begrünte Gebiet unter der Stromleitungstrasse wird durch das gezielte Pflanzen von geeigneten (dornen­reichen) Gehölzen entgegengewirkt.

Begründung: Eine solche präventive Maßnahme kommt dem Naturschutz zu gute. Insbesondere für die heimischen Singvogelarten sind unzugängliche Bereiche willkommene Habitate. Für die Nachtigall, die vor wenigen Jahren dort noch hörbar ihren Lebensrau hatte, wäre dies eine wichtige Hilfe.

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