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Ausweisung von gemeindeeigenen Flächen (1.10.2017)

Der Gemeindevorstand wird gebeten, alle ganz oder teilweise unbebauten gemeindeeigenen Flächen - größer als 800 qm - innerhalb der Wohnbebauung aller Ortsteile auszuweisen.

Begründung:

Mit der hier beantragten Ausweisung aller gemeindeeigenen Flächen innerhalb der Wohnbebauung aller Ortsteile würde es den Gemeindevertreterinnen und -vertretern ermöglicht, sich selbst Gedanken zu machen über Fragen einer weitergehenden Er­schließung, die Schaffung oder Änderung von Baurecht sowie eine sinnvolle Nutzung zu öffentlich-rechtlichen oder anderen Zwecken.

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