Der Gemeindevorstand wird gebeten, gemeinsam mit dem Ältestenrat die Entschädigungssatzung der Gemeinde so zu überarbeiten, dass ab dem Haushaltsjahr 2015 für die Aufwandsentschädigung ehrenamtlich Tätiger nicht mehr als 55.000 € pro Jahr benötigt werden. Der Entwurf einer derart geänderten Satzung ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung in der Novembersitzung 2014 vorzulegen.
Begründung:
Durch die Änderung der Entschädigungssatzung mit Wirkung ab Mai 2012 musste der bisher dahin geltende Haushaltsansatz von 50.000 € auf 78.000 € erhöht werden. Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde und der Steuer- und Gebührenerhöhungen ist es nicht verhältnismäßig, die Aufwandsentschädigungen auf diesem hohen Niveau zu belassen. Eine beschränkte Erhöhung der Gesamtsumme gegenüber dem bis 2011 geltenden Ansatz um 10 % auf zukünftig 55.000 € ist daher angemessen.
Als Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns vorgenommen, die europäischste Opposition zu sein, die es in der Bundespolitik je gab. Angesichts sich [...]
Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, der Kühlschrank leer ist, die Kinder zur Schule müssen und die Eltern von heute auf morgen gepflegt werden [...]
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]