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Aufwandsentschädigung (23.6.2014)

 

Der Gemeindevorstand wird gebeten, gemeinsam mit dem Ältestenrat die Entschädigungssatzung der Gemeinde so zu überarbeiten, dass ab dem Haushaltsjahr 2015 für die Aufwandsentschädigung ehrenamtlich Tätiger nicht mehr als 55.000 € pro Jahr benötigt werden. Der Entwurf einer derart geänderten Satzung ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung in der Novembersitzung 2014 vorzulegen.

Begründung:

Durch die Änderung der Entschädigungssatzung mit Wirkung ab Mai 2012 musste der bisher dahin geltende Haushaltsansatz von 50.000 € auf 78.000 € erhöht werden. Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde und der Steuer- und Gebührenerhöhungen ist es nicht verhältnismäßig, die Aufwandsentschädigungen auf diesem hohen Niveau zu belassen. Eine beschränkte Erhöhung der Gesamtsumme gegenüber dem bis 2011 geltenden Ansatz um 10 % auf zukünftig 55.000 € ist daher angemessen.

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