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Die Gemeindevertretung empfiehlt dem Gemeindevorstand, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die erfolgte Ausschreibung der Ingenieurleistung für die Sanierung der Autalhalle (HAD-Referenz 2528/77) wird aufgehoben, da sie rechtswidrig war. Zur Auswahl eines Ingenieurs/eines Architekten für die weiteren Sanierungsarbeiten an der Autalhalle wird eine neue, ergebnisoffene Ausschreibung gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt.“
Begründung:
Die durchgeführte Ausschreibung und die geplante Zuschlagserteilung erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen eines fairen Auswahlverfahrens. Spätestens durch das Urteil des EuGH sollte jedem Gemeindeverantwortlichen klar sein, dass bei solchen Auftragsvergaben eine Bevorzugung bestimmter örtlicher Unternehmen rechtswidrig ist. Sollte der Zuschlag wie geplant erteilt werden, kann die EU-Kommission beim EuGH beantragen, dass Strafgelder gegen Deutschland verhängt werden, die der Bund an das Land Hessen weiterleiten kann. Die Verantwortlichen im Gemeindevorstand würden bei einem Zuschlag wie geplant eine grobe Verletzung ihrer Amtspflicht begehen.
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