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Akteneinsichtsausschuss und Konzept Autalhalle (25.8.2013)

 

(1)  Im Zusammenhang mit den Ausschreibungen von Architektenleistungen

A.    HAD-Referenz-Nr.: 2528/77, veröffentlicht in der HAD am 13.2.2013;

Weiterführung der Sanierung der Autalhalle in 65527 Niedernhausen, weitere Bauabschnitte; aufgehoben laut HAD-Referenz-Nr.: 4357/47, veröffentlicht in der HAD am 16.8.2013

B.    HAD-Referenz-Nr.: 2528/70, veröffentlicht in der HAD am 20.8.2012;

Sanierung der Autalhalle in 65527 Niedernhausen, weitere Bauabschnitte;

aufgehoben laut HAD-Referenz-Nr.: 2/4193, veröffentlicht in der HAD am 31.8.2012,

wird ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet, der folgende Aufgaben hat:

  1. Prüfung, wodurch im Einzelnen gegen geltendes Vergaberecht gehandelt wurde.
  2. Prüfung, in welcher Weise das bei der Ausschreibung unter A ausgewählte Ingenieurbüro  bevorzugt wurde.
  3. Prüfung, wer die rechtswidrigen Einzelschritte in den Vergabeverfahren zu verantworten hatte.

Der Gemeindevorstand soll alle Akten, die im Zusammenhang mit den o. g. Ausschreibungen stehen, vorlegen.

Der Ausschuss besteht aus 7 Mitgliedern, die analog dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Benennungsverfahren zu besetzen sind. Die Rechte der kleinen Fraktionen sind zu berücksichtigen.

(2)  Der Gemeindevorstand wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ein neues Sanierungskonzept für die restlichen Arbeiten an der Autalhalle vorzulegen, das die bisher eingetretenen zeitlichen Verzögerungen und die durch die Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht geänderten finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Begründung:

Seit dem Urteil des EuGH vom 15.3.2012 sind nun mehr als 1,5 Jahre vergangen und die Gemeinde hat noch immer keine Ausschreibung zur Weiterführung der Arbeiten an der Autalhalle vorgenommen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Eine erste Ausschreibung unter Umgehung der durch das EuGH-Urteil festgestellten Anforderungen im Sommer 2012 musste nach wenigen Tagen aufgehoben werden. Eine zweite Ausschreibung im laufenden Jahr scheiterte, da offenbar gezielt dasjenige Ingenieurbüro bevorzugt werden sollte, das schon früher den laut EuGH-Urteil rechtswidrigen Auftrag zur Sanierung der Autalhalle erhalten hatte. Daher ist es notwendig, dass sich die Gemeindevertretung nun  im Detail mit diesen Vergaben befasst. Die Notwendigkeit eines Akteneinsichtausschusses entfällt ggf., falls der Bürgermeister den Fraktionen auch ohne einen solchen Ausschuss die Einsicht gewähren sollte.

Durch das Vorgehen des Gemeindevorstands hat sich die Sanierung der Autalhalle erheblich verzögert. Darüber hinaus gibt es Überlegungen des früheren Bürgermeisters Döring, als Reaktion zu den Auflagen der Kommunalaufsicht  zur Reduzierung der Neuverschuldung die weiteren Sanierungsschritte zeitlich zu verschieben. Dagegen ist es aus Sicht der Grünen unverantwortlich, die Wärmedämmarbeiten, die vor mehr als drei Jahren begonnen wurden, nicht zügig fertigzustellen. Seit 2010 rutscht teilweise Steinwolle aus der Blechverkleidung der Fassade und ist dem Regen ausgesetzt.

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