Abwassergebühren (16.12.2009)

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, beim Hessischen Städte- und Gemeindebund eine Rechtsauskunft zur Zulässigkeit der gebührenrelevanten Anrechnung der Kosten der demokratischen Gemeindegremien inkl. der dafür verwandten Personalkosten einzuholen.
  2. Bei der Gebührenkalkulation bzw. im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke wird die Personalkostenverrechnung Gemeindeverwaltung (Konto 6841) für 2009 und die Jahre 2010/2011 auf den Stand 2008 in Höhe von 249.242 € mit einer jährlichen Steigerung von 2 %  begrenzt.
  3. Die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird für die Jahre 2010 und 2011 auf 4 % festgesetzt.

Begründung:

 

Zu 1. Es ist unverantwortlich, eine Gebührenkalkulation zu Lasten der Gebührenzahler auf einer zumindest unsicheren, wenn nichts rechtswidrigen Grundlage vorzunehmen. Die Anfrage soll zur Klärung beitragen.

 

Zu 2. Dem Gebührenhaushalt wurden beginnend 2009 im Vergleich zum Ergebnis 2008 rein rechnerisch und ohne erhöhte Arbeitsleistung der Gemeindeverwaltung hohe Mehrkosten aufgebürdet. Die im Antrag genannte Begrenzung erspart dem Gebührenzahler jährlich Kosten von knapp 99.000 €.

 

Zu 3. Der Unterschied zwischen den tatsächlich zu zahlenden Zinsen und den in der Gebührenkalkulation berechneten Zinsen (5 %) beträgt in den Jahren 2010/2011 zusammen genommen mehr als 190.000 €, die einen „Zusatzgewinn“ darstellen. Bei einer Begrenzung auf 4 % beträgt der Unterschied noch immer ca. 28.000 €. Da im Bereich Abwasser ohne die überhöhten Personalkostenverrechnungen ein Gewinn gemacht würde, ist ein solcher Betrag zur Stärkung der Eigenkapitalbasis derzeit ausreichend.

Alleine durch die o. g. Maßnahmen und ohne Änderungen bei den Investitionen und sonstigen Ausgaben würde die geplante Gebührenerhöhung um 17 Cent pro m3 überflüssig werden.